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 Schankerlaubnis

Firmen, Vereine, Interessengemeinschaften oder Einzelpersonen, die anlässlich von Veranstaltungen, an denen die Öffentlichkeit teilnimmt, Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung verabreichen wollen, benötigen dazu eine vorübergehende Gestattung zum Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes.

Eine Gestattung kann beispielsweise für ein Schützenfest, ein Pfarrfest oder eine Kirmes erteilt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 12 Gaststättengesetz (GastG)

Voraussetzungen

Bei Ausschank von Getränken müssen nach Geschlechtern getrennte Toilettenanlagen, eine hygienisch einwandfreie Einrichtung zum Spülen von Gläsern sowie ggfls. eine von einem Sachkundigen abgenommene Getränkeschankanlage vorhanden sein.

Bei Zubereitung und Ausgabe von Speisen müssen alle Personen, die Speisen zubereiten oder in Verkehr bringen, im Besitz einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes bzw. eines Gesundheitszeugnisses sein.

Unterlagen

Vollständig ausgefüllter Antrag auf Schankerlaubnis.

Fristen

Bitte reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Angaben spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung ein.

Kosten

Die Gebühr für die Schankerlaubnis beträgt 25 €.

Hinweise und Besonderheiten

Neben der Ausschankgenehmigung könnten noch weitere Erlaubnisse/Genehmigungen erforderlich sein, so zum Beispiel für die Sperrung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zur Durchführung von Festen/Veranstaltungen oder Umzügen über das Straßenverkehrsamtes des Kreises Heinsberg sowie die Reservierung von Schulgelände, Turnhallen u. ä. über das Haupt- und Personalamt der Gemeinde Selfkant.

Bei Veranstaltungen nach 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ist eine Beantragung nach § 9 u. 10 LImSchG notwendig.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Frank Bienwald:
Tel: 02456 499-113
E-Mail: frank.bienwald@selfkant.de
Frau Liesel Houben:
Tel: 02456 499-114
E-Mail: liesel.houben@selfkant.de
Schankerlaubnis

Firmen, Vereine, Interessengemeinschaften oder Einzelpersonen, die anlässlich von Veranstaltungen, an denen die Öffentlichkeit teilnimmt, Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung verabreichen wollen, benötigen dazu eine vorübergehende Gestattung zum Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes.

Eine Gestattung kann beispielsweise für ein Schützenfest, ein Pfarrfest oder eine Kirmes erteilt werden.

Vollständig ausgefüllter Antrag auf Schankerlaubnis.

Die Gebühr für die Schankerlaubnis beträgt 25 €.

https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9562/show
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828

Herr

Frank

Bienwald

4

02456 499-113
frank.bienwald@selfkant.de

Frau

Liesel

Houben

3

02456 499-114
liesel.houben@selfkant.de