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 Rentenversicherungsangelegenheiten

Die Versicherungsstelle der Gemeinde Selfkant hilft bei:

  • Anträgen auf Klärung des Versicherungskontos,
  • Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung,
  • Anträgen auf freiwillige Beitragszahlung bzw- Anträgen auf Beitragserstattung,
  • Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation,
  • Anträgen auf Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrenten,
  • Allgemeinen Informationen zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Auskünfte über die Leistungshöhe können nicht erteilt werden.

Anträge auf Altersrente sind wegen des Antragsverfahrens bei den Rentenversicherungsträgern möglichst maximal 3 Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn zu stellen.

Um den Antragstellern längere Wartezeiten zu ersparen, werden grundsätzlich Termine vergeben.
Da die benötigten Unterlagen je nach Antrag verschieden sind, sollten diese vorab erfragt werden. Die aufgenommenen Anträge leitet die Versicherungsstelle zur Bearbeitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

 

Weitere Informationen unter Deutsche Rentenversicherung

 

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Elke Frencken:
Tel: 02456 499-119
E-Mail: elke.frencken@selfkant.de
Rentenversicherungsangelegenheiten

Die Versicherungsstelle der Gemeinde Selfkant hilft bei:

  • Anträgen auf Klärung des Versicherungskontos,
  • Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung,
  • Anträgen auf freiwillige Beitragszahlung bzw- Anträgen auf Beitragserstattung,
  • Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation,
  • Anträgen auf Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrenten,
  • Allgemeinen Informationen zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Auskünfte über die Leistungshöhe können nicht erteilt werden.

Anträge auf Altersrente sind wegen des Antragsverfahrens bei den Rentenversicherungsträgern möglichst maximal 3 Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn zu stellen.

Um den Antragstellern längere Wartezeiten zu ersparen, werden grundsätzlich Termine vergeben.
Da die benötigten Unterlagen je nach Antrag verschieden sind, sollten diese vorab erfragt werden. Die aufgenommenen Anträge leitet die Versicherungsstelle zur Bearbeitung an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

 

Weitere Informationen unter Deutsche Rentenversicherung

 

https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7448/show
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828

Frau

Elke

Frencken

9

02456 499-119
elke.frencken@selfkant.de