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 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

  • die Regelaltersgrenze vollendet haben,

oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei dem zuständigen Sachbearbeiter/-in des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Selfkant. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.

Rechtsgrundlagen

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Neutgens-Wennmachers:
Tel: 02456 499-110
E-Mail: marianne.neutgens-wennmachers@selfkant.de
Frau Frencken:
Tel: 02456 499-119
E-Mail: elke.frencken@selfkant.de