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 Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII oder Asylbewerberleistungen haben.
Bei Leistungen für die gesellschaftliche Teilhabe liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Für SGB II-Leistungsempfänger sind die jeweiligen Nebenstellen des Jobcenters zuständig.

Für alle anderen Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII) ist für die Entscheidung über den Antrag die Kreisverwaltung Heinsberg -Amt für Soziales-, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg zuständig. Die Anträge können auch beim Sozialamt der Gemeindeverwaltung Selfkant abgegeben werden.

Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden SGB II- und SGB XII-Empfängern ohne gesonderten Antrag gewährt. Bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag sind gesonderte Anträge zu stellen. Bei Leistungen zum Schulbedarf fließen zum 01. August eines Schulhalbjahres 100,00 € und für das 2. Schulhalbjahr zum 01. Februar 50,00 €.

Alle weiteren Leistungen müssen beantragt werden. Die verschiedenen Anträge sowie weiterführende Informationen können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Elke Frencken:
Tel: 02456 499-119
E-Mail: elke.frencken@selfkant.de
Frau Marianne Neutgens-Wennmachers:
Tel: 02456 499-110
E-Mail: marianne.neutgens-wennmachers@selfkant.de
Frau Rosemarie Schlebusch-Basten:
Tel: 02456 499-139
E-Mail: rosi.schlebusch-basten@selfkant.de
Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII oder Asylbewerberleistungen haben.
Bei Leistungen für die gesellschaftliche Teilhabe liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

Für SGB II-Leistungsempfänger sind die jeweiligen Nebenstellen des Jobcenters zuständig.

Für alle anderen Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII) ist für die Entscheidung über den Antrag die Kreisverwaltung Heinsberg -Amt für Soziales-, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg zuständig. Die Anträge können auch beim Sozialamt der Gemeindeverwaltung Selfkant abgegeben werden.

Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden SGB II- und SGB XII-Empfängern ohne gesonderten Antrag gewährt. Bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag sind gesonderte Anträge zu stellen. Bei Leistungen zum Schulbedarf fließen zum 01. August eines Schulhalbjahres 100,00 € und für das 2. Schulhalbjahr zum 01. Februar 50,00 €.

Alle weiteren Leistungen müssen beantragt werden. Die verschiedenen Anträge sowie weiterführende Informationen können Sie als PDF-Datei herunterladen.

https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7445/show
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828

Frau

Elke

Frencken

9

02456 499-119
elke.frencken@selfkant.de

Frau

Marianne

Neutgens-Wennmachers

10

02456 499-110
marianne.neutgens-wennmachers@selfkant.de

Frau

Rosemarie

Schlebusch-Basten

8

02456 499-139
rosi.schlebusch-basten@selfkant.de