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 Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt bei den Sachbearbeiterin des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Selfkant. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Rechtsgrundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Elke Frencken:
Tel: 02456 499-119
E-Mail: elke.frencken@selfkant.de
Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt bei den Sachbearbeiterin des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Selfkant. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7444/show
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828

Frau

Elke

Frencken

9

02456 499-119
elke.frencken@selfkant.de