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 Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorlegen (Erstuntersuchung).

Vor dem Arztbesuch benötigen sie eine Bescheinigung, die zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigt. Diesen "Untersuchungsberechtigungsschein" erhalten sie beim Einwohnermeldeamt.

Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters ist erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Voraussetzungen

Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger

  • ist im Selfkant mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet,
  • darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben und
  • muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.

Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • bei Nachuntersuchungen: Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers (Ausbildungsvertrag reicht nicht aus) mit folgenden Angaben: Beginn der Ausbildung und voraussichtliches Ende der Ausbildung

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung erfolgt sofort im Rahmen der Vorsprache

Hinweise und Besonderheiten

Zu dem Berechtigungsschein erhält der/die Jugendliche einen Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung

Verfahrensablauf

Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters ist erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Spaetgens:
Tel: 02456 499-132
E-Mail: laura.spaetgens@selfkant.de
Frau Ina Küsters:
Tel: 02456 499-151
E-Mail: ina.kuesters@selfkant.de
Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger/innen bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorlegen (Erstuntersuchung).

Vor dem Arztbesuch benötigen sie eine Bescheinigung, die zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigt. Diesen "Untersuchungsberechtigungsschein" erhalten sie beim Einwohnermeldeamt.

Die persönliche Vorsprache des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters ist erforderlich.

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • bei Nachuntersuchungen: Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers (Ausbildungsvertrag reicht nicht aus) mit folgenden Angaben: Beginn der Ausbildung und voraussichtliches Ende der Ausbildung
https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7441/show
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828

Frau

Spaetgens

2

02456 499-132
laura.spaetgens@selfkant.de

Frau

Ina

Küsters

2

02456 499-151
ina.kuesters@selfkant.de