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Private Feuerwerke
Prüfung und Genehmigung von Feuerwerken
Außerhalb des 31.12. und 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Klasse F2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des örtlich zuständigen Ordnungsamtes abgebrannt werden. Die Genehmigung kann durch das Ordnungsamt der Gemeinde Selfkant für das Gemeindegebiet erteilt werden. Diese Ausnahmegenehmigung regelt u. a. den Verkauf und die verantwortliche Person.
Für das Abbrennen von Feuerwerken von Kategorie F2 und höher ist grundsätzlich nur mit Beauftragung eines/r Pyrotechnikers/-in genehmigungsfähig.
Rechtsgrundlagen
SprengG, Spreng VO, ergänzende Vorschriften
Unterlagen
Formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Wer brennt ab? (Personalien des Antragsstellers)
- Wo soll abgebrannt werden? (Anschrift, Gemarkung, Flur und Flurstück)
- Wann soll abgebrannt werden? (Datum, Uhrzeit)
- Was soll abgebrannt werden? (Liste der Feuerwerkskörper, Kategorie)
- Anlass des Vorhabens
- Genehmigung des Grundstückinhabers
Fristen
Anzeige mindestens vier Wochen vor Abbrennung
Kosten
30,00 €
Weitere Informationen
Das beiliegende Anmeldeformular ist zwingend zu verwenden. Ausschließlich die dort notierten Angaben sind maßgeblich.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de