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Personalausweis
Mit einem Personalausweis können Sie sich ausweisen.
Wann brauchen Sie einen Personalausweis?
Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.
In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:
- Sie werden 16 Jahre alt (siehe Hinweis am Ende dieser Beschreibung);
- Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig;
- Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, zum Beispiel weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben;
- Sie haben einen neuen Namen, zum Beispiel nach einer Heirat.
Gibt es Ausnahmen?
In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft.
- Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Hierzu wird auf die Rubrik Befreiung von der Ausweispflicht verwiesen.
Hinweis:
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht.
Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Meldeamt. (ausführliche Beschreibung der Dienstleistung)
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz (PAusweisG)
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliches Erscheinen (den Antrag können Sie nur vor Ort stellen)
- Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter (Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.)
- Wohnsitz im Selfkant
Unterlagen
- Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.
- Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis
Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.
- Unter Umständen: Ihr Reisepass, falls vorhanden
Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
- Unter Umständen: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten, Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
- Bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters
Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind. Bitte nutzen Sie für die Zustimmung das Formular „Zustimmung zum Antrag auf einen Personalausweis für mein Kind“, siehe Abschnitt „Formulare"
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren: - Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (mit Kopie des Ausweisdokumentes des/der nicht anwesenden Sorgeberechtigten)
- Besteht keine gemeinsame elterliche Sorge, ist der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichtes, die Urkunde über die vom Jugendamt oder vom Notar beglaubigte Sorgerechtserklärung oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen.
Kosten
- wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: 22,80 Euro
- wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: 37 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit etwa 2 bis 3 Wochen
Im Einzelfall kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Weitere Informationen
Zuständige Einrichtung
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de