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Meldebescheinigung
Zur Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert.
Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggfls. Nachweis der anfordernden Behörde
Kosten
Eine Bescheinigung kostet 9,00 Euro, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei.
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Zuständige Einrichtung
Ordnungs- und Sozialamt
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zur Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert.
Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- ggfls. Nachweis der anfordernden Behörde
Eine Bescheinigung kostet 9,00 Euro, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei.
https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7349/showFrau
Spaetgens
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