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 Meldebescheinigung

Zur Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert.

Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • ggfls. Nachweis der anfordernden Behörde

Kosten

Eine Bescheinigung kostet 9,00 Euro, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Küsters:
Tel: 02456 499-151
E-Mail: meldeamt@selfkant.de
Frau Weinhold:
Tel: 02456 499-151
E-Mail: meldeamt@selfkant.de
Frau Classen:
Tel: 02456 499-132
E-Mail: meldeamt@selfkant.de