BIS: Suche und Detail

 Denkmalschutz

Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde

  • Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Gemeinde Selfkant
  • Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz
  • Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
  • Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG

Rechtsgrundlagen

Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)

Kosten

Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.

Weitere Informationen

Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bienwald:
Tel: 02456 499-113
E-Mail: frank.bienwald@selfkant.de
Frau Killen:
Tel: 02456 499-112
E-Mail: judith.killen@selfkant.de