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 Denkmalschutz

Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde

  • Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Gemeinde Selfkant
  • Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz
  • Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
  • Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG

Rechtsgrundlagen

Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)

Kosten

Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.

Weitere Informationen

Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden

Zuständige Einrichtung

Ordnungs- und Sozialamt
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Spaetgens:
Tel: 02456 499-132
E-Mail: laura.spaetgens@selfkant.de
Herr Frank Bienwald:
Tel: 02456 499-113
E-Mail: frank.bienwald@selfkant.de
Denkmalschutz

Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde

  • Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Gemeinde Selfkant
  • Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz
  • Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
  • Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG

Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden

Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.

https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7342/show
Ordnungs- und Sozialamt
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828

Frau

Spaetgens

2

02456 499-132
laura.spaetgens@selfkant.de

Herr

Frank

Bienwald

4

02456 499-113
frank.bienwald@selfkant.de