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Denkmalschutz
Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde
- Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Gemeinde Selfkant
- Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz
- Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
- Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG
Rechtsgrundlagen
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)
Kosten
Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.
Weitere Informationen
Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden
Zuständige Einrichtung
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de