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 Grundsteuer

Die Grundsteuer wird erhoben für

- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).

Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund-und Gewerbesteuer in der Gemeinde Selfkant festgesetzt. 

Zuständige Einrichtung

Fachbereich allg. Finanzwirtschaft
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Cleven:
Tel: 02456 499-138
E-Mail: lena.cleven@selfkant.de