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 Eigentümerwechsel (Grundbesitzabgaben)

1. Hinsichtlich der Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Müllgebühren und Straßenreinigungsgebühren:
Die Gebührenpflicht des neuen Eigentümers beginnt mit dem Ersten des Monats, welcher der Mitteilung über den Eigentümerwechsel folgt.

2. Hinsichtlich der Grundsteuer:
Zuständig für die steuerliche Zurechnung des Objekts auf den neuen Eigentümer ist die Bewertungsstelle des Finanzamts Geilenkirchen. Die Zurechnung erfolgt zum 01.01. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Der Verkäufer bleibt damit gesetzlich auch für den Zeitraum zwischen Eigentumswechsel und dem 31.12. des Verkaufsjahres grundsteuerpflichtig.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich allg. Finanzwirtschaft
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Lena Cleven:
Tel: 02456 499-111
E-Mail: lena.cleven@selfkant.de
Herr Leon van de Kamp:
Tel: 02456 499-138
E-Mail: leon.vandekamp@selfkant.de
Eigentümerwechsel (Grundbesitzabgaben)

1. Hinsichtlich der Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Müllgebühren und Straßenreinigungsgebühren:
Die Gebührenpflicht des neuen Eigentümers beginnt mit dem Ersten des Monats, welcher der Mitteilung über den Eigentümerwechsel folgt.

2. Hinsichtlich der Grundsteuer:
Zuständig für die steuerliche Zurechnung des Objekts auf den neuen Eigentümer ist die Bewertungsstelle des Finanzamts Geilenkirchen. Die Zurechnung erfolgt zum 01.01. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres. Der Verkäufer bleibt damit gesetzlich auch für den Zeitraum zwischen Eigentumswechsel und dem 31.12. des Verkaufsjahres grundsteuerpflichtig.

https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7245/show
Fachbereich allg. Finanzwirtschaft
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828

Frau

Lena

Cleven

10

02456 499-111
lena.cleven@selfkant.de

Herr

Leon

van de Kamp

11

02456 499-138
leon.vandekamp@selfkant.de