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 An-, Ab- oder Ummeldung (Wohnsitz)

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden (Anmeldung)

Dies gilt nicht nur für Zuzüge aus anderen Gemeinden, sondern auch nach einem Umzug innerhalb des Selfkantes (Ummeldung).

Wenn Sie aus dem Selfkant in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland ziehen, brauchen Sie sich nicht bei der Gemeinde Selfkant abzumelden.

Bei folgenden Tatbeständen ist eine Abmeldung erforderlich:

  • Sie verlegen Ihren Wohnsitz ins Ausland

Die An-, Ab- oder Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem bevollmächtigten Vertreter mit allen unten aufgeführten Unterlagen durchzuführen.

Zieht eine Familie "komplett" um ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen (in der Regel Vater oder Mutter) mit den genannten Unterlagen aller Personen, die mitziehen, vorspricht.

Achtung: Dies gilt nicht bei Zuzug/Umzug von volljährigen Kindern. Hier bedarf es einer Vollmacht.

Eine An-/Um- oder Abmeldung kann ab dem 16. Lebensjahr selbständig durchgeführt werden.

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Unterlagen

Anmeldung:

  • Personalausweis
  • Reisepass (falls vorhanden)
  • wenn Kinder mit angemeldet werden sollen, Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise sowie Geburtsurkunden
  • Unterlagen zu Ihrem Familienstand, wie z.B. Heiratsurkunde, Stammbuch, Scheidungsurteil
  • Hinweis bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland: 
    Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle Familienmitglieder anwesend sein. Eine Bevollmächtigung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) sind mitzubringen. Für die Anmledung ist eine Abmeldebescheinigung der abgebenden Kommune erforderlich.

Ummeldung:

  • Personalausweis

Abmeldung:

  • Personalausweis

Wohnungsgeberbestätigung
Wieder eingeführt wurde seit dem 01.10.2015 die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der An-, und Ummeldung. Die Wohnungsgeberbestätigung (gem. § 19 BMG) ist stets bei diesen Vorgängen in der Meldebehörde vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.

Fristen

Gemäß § 17 BMG beträgt die Frist zur Anmeldung und Ummeldung 14 Tage, Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Anmeldung, Um- oder Abmeldung erfolgt unverzüglich.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Spaetgens:
Tel: 02456 499-132
E-Mail: laura.spaetgens@selfkant.de
Frau Ina Küsters:
Tel: 02456 499-151
E-Mail: ina.kuesters@selfkant.de
An-, Ab- oder Ummeldung (Wohnsitz)

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden (Anmeldung)

Dies gilt nicht nur für Zuzüge aus anderen Gemeinden, sondern auch nach einem Umzug innerhalb des Selfkantes (Ummeldung).

Wenn Sie aus dem Selfkant in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland ziehen, brauchen Sie sich nicht bei der Gemeinde Selfkant abzumelden.

Bei folgenden Tatbeständen ist eine Abmeldung erforderlich:

  • Sie verlegen Ihren Wohnsitz ins Ausland

Die An-, Ab- oder Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem bevollmächtigten Vertreter mit allen unten aufgeführten Unterlagen durchzuführen.

Zieht eine Familie "komplett" um ist es ausreichend, wenn einer der Meldepflichtigen (in der Regel Vater oder Mutter) mit den genannten Unterlagen aller Personen, die mitziehen, vorspricht.

Achtung: Dies gilt nicht bei Zuzug/Umzug von volljährigen Kindern. Hier bedarf es einer Vollmacht.

Eine An-/Um- oder Abmeldung kann ab dem 16. Lebensjahr selbständig durchgeführt werden.

Anmeldung:

  • Personalausweis
  • Reisepass (falls vorhanden)
  • wenn Kinder mit angemeldet werden sollen, Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise sowie Geburtsurkunden
  • Unterlagen zu Ihrem Familienstand, wie z.B. Heiratsurkunde, Stammbuch, Scheidungsurteil
  • Hinweis bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland: 
    Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle Familienmitglieder anwesend sein. Eine Bevollmächtigung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) sind mitzubringen. Für die Anmledung ist eine Abmeldebescheinigung der abgebenden Kommune erforderlich.

Ummeldung:

  • Personalausweis

Abmeldung:

  • Personalausweis

Wohnungsgeberbestätigung
Wieder eingeführt wurde seit dem 01.10.2015 die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der An-, und Ummeldung. Die Wohnungsgeberbestätigung (gem. § 19 BMG) ist stets bei diesen Vorgängen in der Meldebehörde vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.

https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7244/show
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828

Frau

Spaetgens

2

02456 499-132
laura.spaetgens@selfkant.de

Frau

Ina

Küsters

2

02456 499-151
ina.kuesters@selfkant.de