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Ehrung von Alters- und Ehejubiläen
Bürger und Bürgerinnen, die ein Alters- oder Ehejubiläum begehen, werden von der Gemeinde Selfkant mit einem schriftlichen Glückwunsch geehrt.
Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen werden alle Ehe- und Altersjubilare um schriftliche Zustimmung zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten gebeten. Hierzu erhalten die Jubilare ein Anschreiben mit einem Rückmeldebogen.
Die Glückwünsche zu den Ehejubiläen können jedoch nur ausgesprochen werden, wenn diese der Gemeinde Selfkant bekannt sind. Sofern die standesamtliche Trauung nicht im Bereich der Gemeinde Selfkant stattgefunden hat, ist die Gemeinde Selfkant darauf angewiesen, dass die Ehejubilare ihr Jubiläum unter Vorlage der Heiratsurkunde oder des Familienstammbuches bekannt geben.
Rechtsgrundlagen
Art. 6 DSGVO, §§ 34 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG), § 4 Meldegesetz NRW, § 4 Meldedatenübermittlungsverordnung NRW sowie Runderlass des Ministerpräsidenten vom 30.11.1982 (I B2-170—1/70)
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die Jubilare mit Hauptwohnsitz im Selfkant gemeldet sind.
Fristen
Die Vorbereitungen der Ehrungen beginnen zwei Monate vor dem Jubiläumstag. Sollten in diesem Zeitrahmen die Jubilare kein Anschreiben erhalten hinsichtlich der Bekanntgabe und Weiterleitung ihrer Jubiläumsdaten, werden sie gebeten, sich rechtzeitig vor dem Jubiläumstag beim Hauptamt der Gemeinde Selfkant zu melden.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich zentrale Dienste
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de