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 Abfallbehälter

Jedes Grundstück (mit Ausnahme zugelassener Entsorgungsgemeinschaften gemäß § 14 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant) erhält:

  • Einen Abfallbehälter für Restmüll in den vom Abfallbesitzer frei wählbaren Gefäßgrößen 60 l, 80 l, 120 l oder 1.100 l.
  • Auf Antrag einen Abfallbehälter für Bioabfälle in den vom Abfallbesitzer frei wählbaren Gefäßgrößen von 120 l oder 240 l
  • Auf Antrag einen Abfallbehälter für Altpapier in den vom Abfallbesitzer frei wählbaren Gefäßgrößen 240 l oder 1.100 l.

Bei Anmeldungen/Abmeldungen/Änderungen der gelben Tonne (Wertstoff) setzen Sie sich bitte direkt mit Schönmackers unter der kostenlosen Hotline 0800-8884373 in Verbindung. Alle anderen Veränderungen können über den Online-Vordruck erledigt werden.

Bei Problemen wie beispielsweise nicht geleerten Tonnen, etc., können Sie gerne unseren Link zum Reklamationsformular nutzen. Hiermit können Sie Ihre Reklamationen direkt online bei der Firma Schönmackers angeben, sodass Ihnen schnellstmöglich geholfen wird.

 

Gebühren:

    • Hausmüll und gleichartige Abfälle aus Gewerbebetrieben:

      für ein 60 Liter Müllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung       126,00 €,           

      für ein 60 Liter Müllgefäß bei vierwöchentlicher Leerung          66,00 €,


      für ein 80 Liter Müllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung       162,00 €,              

      für ein 80 Liter Müllgefäß bei vierwöchentlicher Leerung          84,00 €,


      für ein 120 Liter Müllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung     234,00 €,

      für ein 120 Liter Müllgefäß bei vierwöchentlicher Leerung      120,00 €,

    •  

      für einen 1.100 Liter Müllcontainer bei zweiwöchentlicher Leerung   2.082,00 €
      sowie für einen 1.100 Liter Müllcontainer bei

      vierwöchentlicher Leerung                                                                1.116,00 €.


    • Für Bioabfälle wird als kostendeckende Gebühr erhoben

      für ein 120 Liter Müllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung                    72,00 €

      sowie für ein 240 Liter Müllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung        114,00 €.


    • Für die von der Gemeinde zugelassenen 70 Liter Abfallsäcke für Restmüll und gleichartige Abfälle aus Gewerbebetrieben wird als Gebühr erhoben:
      je Stück 8,00 €

Rechtsgrundlagen

  • Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant
  • Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant

Voraussetzungen

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, ein Restmüllgefäß vorzuhalten.

Hinweise und Besonderheiten

Bei nicht geleerten Müllgefäßen wenden Sie sich bitte an die Sachberarbeiter, damit eine Nachleerung mit der beauftragten Entsorgungsfirma veranlasst werden kann.

Weitere Informationen

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Abfallkalender.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich allg. Finanzwirtschaft
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Cleven:
Tel: 02456 499-138
E-Mail: lena.cleven@selfkant.de