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Nutzung einer Sporthalle
Die Turnhallen stehen vorrangig den Schulen für den Sportunterricht, darüber hinaus den Sportvereinen sowie sonstigen Sportgruppen zur Verfügung. Die Anträge auf Nutzung der Sporthallen durch Vereine und Interessengruppen bearbeitet das Hauptamt der Gemeinde Selfkant.
Die Turnhallen in Höngen, Tüddern und Süsterseel bleiben grundsätzlich an den Karnevalstagen (Altweiberdonnerstag – Veilchendienstag), in den ersten fünf Wochen der Sommerferien und in den Weihnachtsferien geschlossen.
Ein Anspruch auf eine Hallenzeit besteht grundsätzlich nicht!
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Zuständige Einrichtung
Haupt- und Personalamt
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Turnhallen stehen vorrangig den Schulen für den Sportunterricht, darüber hinaus den Sportvereinen sowie sonstigen Sportgruppen zur Verfügung. Die Anträge auf Nutzung der Sporthallen durch Vereine und Interessengruppen bearbeitet das Hauptamt der Gemeinde Selfkant.
Die Turnhallen in Höngen, Tüddern und Süsterseel bleiben grundsätzlich an den Karnevalstagen (Altweiberdonnerstag – Veilchendienstag), in den ersten fünf Wochen der Sommerferien und in den Weihnachtsferien geschlossen.
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https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/322110/showFrau
Ulrike
Griens
27
Frau
Andrea
Houben
27