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Straßenbeschilderung, Sperrung
Nach § 45 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wo anzubringen oder zu entfernen sind. Für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg für die Gemeinde Selfkant zuständige Behörde. Für Schäden oder Mängel an Verkehrszeichen und für den baulichen Zustand der Straßen sind die Straßenbaulastträger zuständig:
Bundes- und Landstraßen
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Mönchengladbach, Telefon: 02161/409-0
Kreisstraßen
Kreisbauhof Heinsberg, Telefon: 02452/3443
Gemeindestraßen
Ordnungsamt
Gibt es Probleme im Straßenbereich, soll eine Beschilderung geändert oder eine Verkehrsregelung getroffen / überprüft werden, können Sie sich formlos an das Straßenverkehrsamt oder an das Ordnungsamt der Gemeinde Selfkant wenden.
Dem Straßenverkehrsamt obliegt zudem die Leitung der Unfallkommission. Aufgabe der Unfallkommission ist es, Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen festzulegen. Weitere Mitglieder der Unfallkommission sind die Kreispolizeibehörde, die jeweilige Stadt / Gemeinde und der zuständige Straßenbaulastträger.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Zuständige Einrichtung
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de