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 Straßenbeschilderung, Sperrung

Nach § 45 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wo anzubringen oder zu entfernen sind. Für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg für die Gemeinde Selfkant zuständige Behörde. Für Schäden oder Mängel an Verkehrszeichen und für den baulichen Zustand der Straßen sind die Straßenbaulastträger zuständig:

Bundes- und Landstraßen

Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Mönchengladbach, Telefon: 02161/409-0

Kreisstraßen

Kreisbauhof Heinsberg, Telefon: 02452/3443

Gemeindestraßen

Ordnungsamt

 

Gibt es Probleme im Straßenbereich, soll eine Beschilderung geändert oder eine Verkehrsregelung getroffen / überprüft werden, können Sie sich formlos an das Straßenverkehrsamt oder an das Ordnungsamt der Gemeinde Selfkant wenden.

Dem Straßenverkehrsamt obliegt zudem die Leitung der Unfallkommission. Aufgabe der Unfallkommission ist es, Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen festzulegen. Weitere Mitglieder der Unfallkommission sind die Kreispolizeibehörde, die jeweilige Stadt / Gemeinde und der zuständige Straßenbaulastträger.

 

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Frank Bienwald:
Tel: 02456 499-113
E-Mail: frank.bienwald@selfkant.de
Frau Judith Killen:
Tel: 02456 499-112
E-Mail: judith.killen@selfkant.de
Straßenbeschilderung, Sperrung https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22520/show
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828

Herr

Frank

Bienwald

4

02456 499-113
frank.bienwald@selfkant.de

Frau

Judith

Killen

02456 499-112
judith.killen@selfkant.de