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 Bauvoranfrage

Die Bauvoranfrage dient der vorzeitigen Abklärung, ob ein Grundstück grundsätzlich mit einem bestimmten Vorhaben bebaubar ist.

Sie können im Rahmen der Bauvoranfrage auch detaillierte Einzelfragen formulieren.

Der Vorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung.

 

Unterlagen

  • Antragsformular
  • Lageplan oder Flurkarte mit Darstellung der geplanten Bebauung
  • Bauzeichnungen, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind. 

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Bauen und Planen
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de