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Wahlhelfer gesucht
Kurzbeschreibung
Für die Kommunalwahl am 14. September 2025 sowie für eine evetuelle Stichwahl am 28. September 2025 benötigen wir rund 120 freiwillige Wahlhelfer*innen. Nur mit Ihrer tatkräftigen Hilfe können wir die Wahlen erfolgreich durchführen. Seien Sie dabei – denn Demokratie heißt mitmachen!
Beschreibung
Um bei der Kommunalwahl Wahlhelfer*in zu werden, müssen Sie bei dieser Wahl wahlberechtigt sein. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:
- am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sind
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
keine
Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer*in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €.
Im Falle einer Stichwahl zum*zur Bürgermeister*in/Landrat*in am 28. September 2025 erhalten Sie ein weiteres Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich zentrale Dienste
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- Am Rathaus 13
- 52538 Selfkant-Tüddern
-
- Telefon:
02456 4990 - Fax:
02456 3828 - E-Mail:
info@selfkant.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02456 499-124
-
E-Mail: dirk.schwartzmanns@selfkant.de
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Telefon: 02456 499-145
-
E-Mail: lisa.backhaus@selfkant.de