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Wahlhelfer gesucht

Kurzbeschreibung

Für die Kommunalwahl  am 14. September 2025  sowie für eine evetuelle Stichwahl am 28. September 2025 benötigen wir rund 120 freiwillige Wahlhelfer*innen. Nur mit Ihrer tatkräftigen Hilfe können wir die Wahlen erfolgreich durchführen. Seien Sie dabei – denn Demokratie heißt mitmachen!

Beschreibung

Um bei der Kommunalwahl Wahlhelfer*in zu werden, müssen Sie bei dieser Wahl wahlberechtigt sein. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sind
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer*in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €.

Im Falle einer Stichwahl zum*zur Bürgermeister*in/Landrat*in am 28. September 2025 erhalten Sie ein weiteres Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen