Wahlhelfer gesucht
Kurzbeschreibung
Für die Kommunalwahl am 14. September 2025 sowie für eine evetuelle Stichwahl am 28. September 2025 benötigen wir rund 120 freiwillige Wahlhelfer*innen. Nur mit Ihrer tatkräftigen Hilfe können wir die Wahlen erfolgreich durchführen. Seien Sie dabei – denn Demokratie heißt mitmachen!
Beschreibung
Um bei der Kommunalwahl Wahlhelfer*in zu werden, müssen Sie bei dieser Wahl wahlberechtigt sein. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie:
- am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sind
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
keine
Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer*in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €.
Im Falle einer Stichwahl zum*zur Bürgermeister*in/Landrat*in am 28. September 2025 erhalten Sie ein weiteres Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- 
                                            Fachbereich zentrale Dienste
                                            - 
                                                        - Am Rathaus 13
- 52538 Selfkant-Tüddern
 
- 
                                                        - Telefon:
 02456 4990
- Fax:
 02456 3828
- E-Mail:
 info@selfkant.de
 
- Telefon:
 
- 
                                                        
Zuständige Kontaktpersonen
- 
    
    
- 
                                    Telefon: 02456 499-124 
- 
                                    E-Mail: dirk.schwartzmanns@selfkant.de 
 
- 
    
    
- 
                                    Telefon: 02456 499-145 
- 
                                    E-Mail: lisa.backhaus@selfkant.de 
 
