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Schwerbehindertenausweis
Beschreibung
Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung durch die Kreisverwaltung Heinsberg -Amt für Soziales-, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg.
Erst- und Änderungsanträge sind auch bei der Gemeindeverwaltung Selfkant erhältlich.
Schwerbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen erhalten seit September 2014 einen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat. Auf dem neuen Ausweis können keine Änderungen und Verlängerungen vorgenommen werden, dazu ist ein neuer Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
Alle vor dem 01. September 2014 ausgestellten Ausweise können bis zum Ablauf ihrer eingetragenen Gültigkeit ohne Einschränkungen weiterverwendet werden. Sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann der Schwerbehindertenausweis durch die Gemeindeverwaltung Selfkant verlängert werden. Sind alle Verlängerungsfelder belegt, muss ein neuer Schwerbehindertenausweis beantragt werden.
152 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich für Ordnung und Soziales
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- Am Rathaus 13
- 52538 Selfkant-Tüddern
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- Telefon:
02456 4990 - Fax:
02456 3828 - E-Mail:
info@selfkant.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02456 499-139
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Telefon: 02456 499-119
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E-Mail: elke.frencken@selfkant.de