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Asylbewerberleistungen

Beschreibung

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt bei den Sachbearbeiterin des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Selfkant. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen