Wespen, Bienen, Hornissen & Co.
Beschreibung
Informationen zum Umgang mit Wespen, Bienen, Hornissen & Co.
Gemäß der Bundesartenschutzverordnung sind in Deutschland alle heimischen Bienen- und Hummelarten, die Hornisse sowie alle heimischen Kreiselwespen und Knopfhornwespen besonders geschützt. Dies bedeutet, dass man diese Tiere weder töten, noch verletzen oder ihre Nester zerstören darf (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz).
In besonderen Fällen, etwa bei Nestern in Rollladenkästen, kann geprüft werden, ob eine Bekämpfung gerechtfertigt ist oder ob es zumutbare Alternativen gibt. Für die Bekämpfung muss eine Befreiung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Diese befindet sich in der Kreisverwaltung Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg. Während der Öffnungszeiten erreichen Sie die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 02452 13-0. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen über Wespen, Bienen, Hornissen & Co.
Asiatische Hornisse (Vespa velutina)
2004 ist die asiatische Hornisse vermutlich unbeabsichtigt über den Warenverkehr nach Europa eingeschleppt worden. Seit 2014 trifft man sie auch in Deutschland und seit 2020 auch im Kreis Heinsberg an und sie breitet sich rapide aus.
Seit 2025 gilt die Asiatische Hornisse aus diesem Grund als „weit verbreitet“ (vgl. EU-Verordnung 1143/2014) und muss nicht mehr unmittelbar bekämpft werden.
Die Art baut ihre kleinen Primärnester – ähnlich der Europäischen Hornisse – gerne im menschlichen Siedlungsraum (etwa unter Terrassenüberdachungen). In dieser Zeit (Frühjahr) bekämpfen sich die einzelnen Völker oft noch gegenseitig, sodass nicht aus allen Primärnestern später auch ein Sekundärnest entstehen wird.
Die deutlich größeren Sekundärnester (ab ca. Juni/Juli) findet man fast ausschließlich in Baumkronen in Höhen von 10 m und mehr. Obwohl eine Ausrottung der Asiatischen Hornisse ist in Deutschland nicht mehr zu erzielen ist, sollten vor allem die Sekundärnester zur Erhaltung des Bienenbestands bekämpft werden.
Eine anlassbezogene Bekämpfung kann durch den/die Betroffenen selbst ohne Genehmigung erfolgen bzw. sollte beauftragt werden.
Was tun, wenn Sie ein Nest der Asiatischen Hornisse gefunden haben?
- Sicherstellen, dass es sich wirklich um eine Asiatische Hornisse handelt
- Nest professionell entfernen lassen, z. B. durch
- Velutina Netzwerk Niederrhein e. V.
- Imkerverein Selfkant e. V.
- Schädlingsbekämpfer
Evtl. anfallende Gebühren sind bei der Kreisverwaltung bzw. bei der infrage kommenden Schädlingsbekämpfungsfirma zu erfragen.
Zuständige Einrichtungen
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Kreisverwaltung Heinsberg
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- Straße: Valkenburger Straße Hausnummer: 45
- PLZ: 52525 Ort: Heinsberg
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- E-Mail:
info@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02456 499-113
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E-Mail: frank.bienwald@selfkant.de
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Telefon: 02456 499-112