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Private Feuerwerke
Beschreibung
Prüfung und Genehmigung von Feuerwerken
Außerhalb des 31.12. und 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Klasse F2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des örtlich zuständigen Ordnungsamtes abgebrannt werden. Die Genehmigung kann durch das Ordnungsamt der Gemeinde Selfkant für das Gemeindegebiet erteilt werden. Diese Ausnahmegenehmigung regelt u. a. den Verkauf und die verantwortliche Person.
Für das Abbrennen von Feuerwerken von Kategorie F2 und höher ist grundsätzlich nur mit Beauftragung eines/r Pyrotechnikers/-in genehmigungsfähig.
SprengG, Spreng VO, ergänzende Vorschriften
Formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Wer brennt ab? (Personalien des Antragsstellers)
- Wo soll abgebrannt werden? (Anschrift, Gemarkung, Flur und Flurstück)
- Wann soll abgebrannt werden? (Datum, Uhrzeit)
- Was soll abgebrannt werden? (Liste der Feuerwerkskörper, Kategorie)
- Anlass des Vorhabens
- Genehmigung des Grundstückinhabers
Anzeige mindestens vier Wochen vor Abbrennung
Das beiliegende Anmeldeformular ist zwingend zu verwenden. Ausschließlich die dort notierten Angaben sind maßgeblich.
30,00 €
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich für Ordnung und Soziales
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- Am Rathaus 13
- 52538 Selfkant-Tüddern
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- Telefon:
02456 4990 - Fax:
02456 3828 - E-Mail:
info@selfkant.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02456 499-113
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E-Mail: frank.bienwald@selfkant.de
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Telefon: 02456 499-112
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E-Mail: judith.killen@selfkant.de