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Private Feuerwerke

Beschreibung

Prüfung und Genehmigung von Feuerwerken

Außerhalb des 31.12. und 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Klasse F2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des örtlich zuständigen Ordnungsamtes abgebrannt werden. Die Genehmigung kann durch das Ordnungsamt der Gemeinde Selfkant für das Gemeindegebiet erteilt werden. Diese Ausnahmegenehmigung regelt u. a. den Verkauf und die verantwortliche Person. 

Für das Abbrennen von Feuerwerken von Kategorie F2 und höher ist grundsätzlich nur mit Beauftragung eines/r Pyrotechnikers/-in genehmigungsfähig.

SprengG, Spreng VO, ergänzende Vorschriften

Formloser schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:

  • Wer brennt ab? (Personalien des Antragsstellers)
  • Wo soll abgebrannt werden? (Anschrift, Gemarkung, Flur und Flurstück)
  • Wann soll abgebrannt werden? (Datum, Uhrzeit)
  • Was soll abgebrannt werden? (Liste der Feuerwerkskörper, Kategorie)
  • Anlass des Vorhabens
  • Genehmigung des Grundstückinhabers

Anzeige mindestens vier Wochen vor Abbrennung

Das beiliegende Anmeldeformular ist zwingend zu verwenden. Ausschließlich die dort notierten Angaben sind maßgeblich.

30,00 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen