Personalausweis
Beschreibung
Mit einem Personalausweis können Sie sich ausweisen.
Wann brauchen Sie einen Personalausweis?
Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.
In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:
- Sie werden 16 Jahre alt (siehe Hinweis am Ende dieser Beschreibung);
- Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig;
- Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, zum Beispiel weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben;
- Sie haben einen neuen Namen, zum Beispiel nach einer Heirat.
Gibt es Ausnahmen?
In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft.
- Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Hierzu wird auf die Rubrik Befreiung von der Ausweispflicht verwiesen.
Hinweis:
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht.
Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Meldeamt. (ausführliche Beschreibung der Dienstleistung)
Wichtige Hinweise zum digitalen Lichtbild/Passfoto (Änderungen ab 01.05.2025)
Seit dem 01.05.2025 gelten bundesweit neue Vorgaben in Bezug auf die Lichtbilder/Passfotos in Personalausweisen und Reisepässen. Das Lichtbild muss den gesetzlichen Anforderungen genügen. Diese können der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnommen werden.
Für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ist, nach einer Übergangsfrist, seit dem 01.08.2025 grundsätzlich ein digitales Lichtbild/Passfoto der aktuellen Richtlinie BSI-TR-03121 erforderlich. Eine Annahme von papiergebundenen Lichtbildern/Passfotos ist nicht mehr möglich.
Antragstellende haben die folgenden zugelassenen Möglichkeiten, ein digitales Lichtbild/Passfoto anfertigen zu lassen:
Erfassung in der Behörde:
Die Nutzung des behördlichen Selbstbedienungsterminals Point-ID der Bundesdruckerei ist gebührenpflichtig (Gebühr: 6,00 €). Es erfolgt kein Ausdruck des Bildes.
Bitte beachten Sie, dass die Erfassung in der Behörde bei Säuglingen und kleinen Kindern (unter 8 Jahren), nicht möglich ist. In diesem Fall sollte das digitale Lichtbild/Passfoto bei Fotografinnen und Fotografen oder einem Fotodienstleister (siehe unten) erstellt werden.
Erfassung bei Fotografinnen und Fotografen oder zertifizierten Fotodienstleistern:
Das Lichtbild/Passfoto kann bei vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierten Fotografinnen und Fotografen (Übersicht hier) oder spezialisierten Fotodienstleistern (derzeit DM Drogeriemarkt sowie der Fotofachverband RingFoto) angefertigt werden.
Die antragstellende Person erhält nach der Erstellung des digitalen Lichtbildes/Passfoto einen „Data-Matrix-Code“, mit dem die Behörde das Foto abrufen kann. Ohne diesen Code ist ein Abruf des Lichtbildes für die Behörde nicht möglich.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Personalausweisportal vom Bundesministerium des Innern.
Personalausweisgesetz (PAusweisG)
- Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis
Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.
- Unter Umständen: Ihr Reisepass, falls vorhanden
Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.
- Unter Umständen: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten, Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.
- Bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters
Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind. Bitte nutzen Sie für die Zustimmung das Formular „Zustimmung zum Antrag auf einen Personalausweis für mein Kind“, siehe Abschnitt „Formulare"
Zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren: - Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (mit Kopie des Ausweisdokumentes des/der nicht anwesenden Sorgeberechtigten)
- Besteht keine gemeinsame elterliche Sorge, ist der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichtes, die Urkunde über die vom Jugendamt oder vom Notar beglaubigte Sorgerechtserklärung oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen.
Bearbeitungszeit etwa 2 bis 3 Wochen
Im Einzelfall kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.
Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliches Erscheinen (den Antrag können Sie nur vor Ort stellen)
- Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter (Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.)
- Wohnsitz im Selfkant
- wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: 27,60 Euro
- wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: 46,00 Euro
Eine Übersicht über die Gebühren und die Gültigkeit der Ausweisdokumente sind einsehbar unter:
Personalausweisportal - Gebühren und Gültigkeit
BMI - Reisepass - Was kostet der Reisepass und wieviel kosten die Zusatzleistungen?
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich für Ordnung und Soziales
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- Straße: Am Rathaus Hausnummer: 13
- PLZ: 52538 Ort: Selfkant-Tüddern
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- Telefon:
02456 4990 - Fax:
02456 3828 - E-Mail:
info@selfkant.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02456 499-151
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E-Mail: meldeamt@selfkant.de
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Telefon: 02456 499-151
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E-Mail: meldeamt@selfkant.de
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Telefon: 02456 499-132
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E-Mail: meldeamt@selfkant.de