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Meldebescheinigung

Beschreibung

Zur Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert.

Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • ggfls. Nachweis der anfordernden Behörde

Eine Bescheinigung kostet 9,00 Euro, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei.

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