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Denkmalschutz

Beschreibung

Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde

  • Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Gemeinde Selfkant
  • Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz
  • Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
  • Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG

Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)

Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden

Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen