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Denkmalschutz
Beschreibung
Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde
- Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Gemeinde Selfkant
- Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz
- Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
- Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)
Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden
Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich für Ordnung und Soziales
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- Am Rathaus 13
- 52538 Selfkant-Tüddern
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- Telefon:
02456 4990 - Fax:
02456 3828 - E-Mail:
info@selfkant.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02456 499-113
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E-Mail: frank.bienwald@selfkant.de
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Telefon: 02456 499-112
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E-Mail: judith.killen@selfkant.de