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Leichenpass

Beschreibung

Erlaubnis zur Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland

Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.

Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)

  • Todesbescheinigung
  • Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
  • Amtsärztliches Zeugnis oder nach § 159 Abs. 2 StPO erteilte Genehmigung

25,00 € Verwaltungsgebühr

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen