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Grundsteuer
Beschreibung
Die Grundsteuer wird erhoben für
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).
Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Die Höhe der aktuellen Hebesätze wird in der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund-und Gewerbesteuer in der Gemeinde Selfkant festgesetzt.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich allg. Finanzwirtschaft
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- Am Rathaus 13
- 52538 Selfkant-Tüddern
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- Telefon:
02456 4990 - Fax:
02456 3828 - E-Mail:
info@selfkant.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02456 499-138
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E-Mail: lena.cleven@selfkant.de