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Rundfunkgebührenbefreiung

Kurzbeschreibung

Die Befreiung von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehbeiträge wird nur durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erteilt.

Im Bürgerbüro wird lediglich auf dem Befreiungsantrag bescheinigt, dass im Hinblick auf den Grund für die Gebührenbefreiung (z.B. Leistungsbescheid des Jobcenters, Schwerbehindertenausweis) das Original und die Kopie vorgelegen haben.

Sofern Sie Empfänger von Sozialleistungen z.B. nach dem SGB II (Leistungen des Jobcenters) oder dem SGB XII (Leistungen des Sozialamtes) sind, liegt Ihrem Bewilligungsbescheid über diese Leistungen eine Bescheinigung zur Vorlage beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bei. Diese Bescheinigung können Sie (ohne vorherige Beglaubigung durch die Meldebehörde) im Original als Anhang zum Befreiungsantrag an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice senden.

  • Nachweis über den Befreiungsgrund (z.B. Leistungsbescheid mit Berechnungsbogen, Schwerbehindertenausweis) in Original und vollständiger Kopie
  • Vollständig ausgefüllter Befreiungsantrag

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen