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Bauvoranfrage
Kurzbeschreibung
Die Bauvoranfrage dient der vorzeitigen Abklärung, ob ein Grundstück grundsätzlich mit einem bestimmten Vorhaben bebaubar ist.
Sie können im Rahmen der Bauvoranfrage auch detaillierte Einzelfragen formulieren.
Der Vorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung.
- Antragsformular
- Lageplan oder Flurkarte mit Darstellung der geplanten Bebauung
- Bauzeichnungen, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich für Bauen und Planen
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- Am Rathaus 13
- 52538 Selfkant-Tüddern
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- Telefon:
02456 4990 - Fax:
02456 3828 - E-Mail:
info@selfkant.de
- Telefon:
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