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Baugenehmigungsverfahren
Kurzbeschreibung
Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen, die nicht genehmigungsfrei oder genehmigungsfreigestellt ist, bedarf einer Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Der Bauantrag einschließlich der notwendigen Bauvorlagen muss in der Regel durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gefertigt werden.
In der Landesbauordnung unterscheidet man verschiedene Verfahren. Welches Verfahren für Ihr Bauvorhaben geeignet ist, erfahren Sie in einer Bauberatung oder durch Ihren Architekten.
Auf der Seite des Bauportals.NRW erhalten Sie zusätzliche Informationen zum Baugenehmigungsverfahren und die Möglichkeit, Bauanträge künftig digital einzureichen.
Auf das Bauportal.NRW gelangen Sie über den nachfolgenden Link: https://www.bauportal.nrw/
- Flurkarte
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Antragsformular entsprechend dem Verfahren
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte),
- Berechnungen des Bruttorauminhaltes der Herstellungskosten, der Wohn-, Nutz- und bebauten Fläche.
- Die Unterlagen sind grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung einzureichen, sofern keine externen Beteiligungen im Genehmigungsverfahren erforderlich sind. Empfehlung: Bitte erfragen Sie vorher die notwendige Anzahl.
- Zusätzlich können erforderlich werden: Stellplatznachweis, Betriebsbeschreibung, Brandschutzkonzept, Barrierefreikonzept. Bautechnische Nachweise (Statik, Schallschutz, Wärmeschutz) können nachgereicht werden. Die Anforderungen an die einzelnen Bauvorlagen ergeben sich aus der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich für Bauen und Planen
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- Am Rathaus 13
- 52538 Selfkant-Tüddern
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- Telefon:
02456 4990 - Fax:
02456 3828 - E-Mail:
info@selfkant.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02456 499-128
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E-Mail: michael.schmell@selfkant.de
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Telefon: 02456 499-127
-
E-Mail: sonja.kunau@selfkant.de