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Gleichstellung - Chancengleichheit für Frauen und Männer

Kurzbeschreibung

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin." (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes).

Gemäß § 5 der Gemeindeordnung NRW ist dieser Verfassungsauftrag eine Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden.

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung,
  • erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen durch,
  • arbeitet mit vergleichbaren Stellen  und Netzwerken auf Landes-, Bundes- und Kreisebene zusammen,
  • gibt Hilfen für Rat suchende Frauen und Männer.

 

  • § 5 Gemeindeordnung NRW (GO)
  • Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG)

 

Interessante Externe Links:

  • www.frauennrw.de: bietet einen Überblick über frauenpolitische Themen sowie Beratungs- und Vernetzungsangebote

  • www.bmfsfj.de: die Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt Informationen zu Themen wie Gleichstellung, Frauen und Arbeitswelt, Gewalt gegen Frauen und Förderung von Migrantinnen bereit

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