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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Kurzbeschreibung

Sie benötigen einen Gewerbezentralregisterauszug für eigene Zwecke oder für eine Behörde.

Jede Person (natürliche oder juristische Person) kann Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen gewerberechtliche Entscheidungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen, erhalten.

Es wird zwischen dem Gewerbezentralregisterauszug für eigene (private) Zwecke und dem Auszug zur Vorlage bei einer Behörde unterschieden.

Den Antrag können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Einwohnermeldeamt stellen, wenn Sie im Selfkant wohnen.

Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz - Dienststelle Bundeszentralregister - in der Regel innerhalb von drei Wochen erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

Wenn Sie die Online-Funktion ihres Personalausweises eingeschaltet haben, können Sie Ihren Gewerbezentralregisterauszug auch online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Gewerbeordnung (GewO)

Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass 

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit Auskünften aus der Gewerbezentraldatei.

Jeder Auszug aus dem Gewerbezentralregister kostet 13,00 €.

Zuständige Einrichtungen