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Vaterschaftsanerkenntnis
Kurzbeschreibung
Die Vaterschaft kann beim hiesigen Standesamt anerkannt werden.
Bei der Burkundung der Vaterschaft müssen beide Elternteile anwesend sein. Eine Vaterschaft kann auch pränatal (vorgeburtlich) anerkannt werden. Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.
Für die Beurkundung der Vaterschaft benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile,
- Geburtsurkunden beider Elternteile,
- Nachweis des Familienstandes der Mutter.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
Gebührenfrei
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich für Ordnung und Soziales
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- Am Rathaus 13
- 52538 Selfkant-Tüddern
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- Telefon:
02456 4990 - Fax:
02456 3828 - E-Mail:
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- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02456 499-114
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E-Mail: liesel.houben@selfkant.de