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 Seniorenveranstaltungen

Die Gemeinde Selfkant fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Seniorenveranstaltungen in den Ortsteilen des Gemeindegebiets.

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung mit entsprechenden Belegen (Quittungen, Kassenbons, etc.) und einer aussagekräftigen Teilnehmerliste (Name, Vorname, Alter/Geburtsdatum, Anschrift) an die Gemeindeverwaltung Selfkant zu richten.

Voraussetzungen

  • der Zuschuss wird nur gewährt für Personen, die mindestens 60 Jahre alt sind und im Gemeindegebiet Selfkant wohnen,
  • die Veranstaltungen müssen für alle Personen, die die Altersvoraussetzung erfüllen, zugänglich sein,
  • die Zuschüsse werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Rosemarie Schlebusch-Basten:
Tel: 02456 499-139
E-Mail: rosi.schlebusch-basten@selfkant.de
Seniorenveranstaltungen

Die Gemeinde Selfkant fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Seniorenveranstaltungen in den Ortsteilen des Gemeindegebiets.

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist in einfacher Ausfertigung mit entsprechenden Belegen (Quittungen, Kassenbons, etc.) und einer aussagekräftigen Teilnehmerliste (Name, Vorname, Alter/Geburtsdatum, Anschrift) an die Gemeindeverwaltung Selfkant zu richten.

https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7490/show
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828

Frau

Rosemarie

Schlebusch-Basten

8

02456 499-139
rosi.schlebusch-basten@selfkant.de