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 Namensänderung (personenstandsrechtlich)

Neben der öffentlich-rechtlichen Namensänderung gibt es auch verschiedene Möglichkeiten der personenstandsrechtlichen Namensänderung.

Im Standesamt gibt es die Möglichkeit der personenstandsrechtlichen Namensänderung. In folgenden Fällen kommt eine personenstandsrechtliche Namensänderung in Betracht:

  • Änderung der Reihenfolge der Vornamen,
  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe,
  • Ablegung der Hinzufügung/Voranstellung zum Ehenamen während der Ehe,
  • Einbenennung (Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind ihren Ehenamen erteilen.),
  • Angleichung der Namensführung an das deutsche Recht (Eine Person, die ihre Namen nach ausländischem Recht erworben hat und die nun z.B. durch Einbürgerung dem deutschen Namensrecht unterliegt, kann ihre Namen durch Erklärung mit Wirkung für die Zukunft an das deutsche Namensrecht angleichen.).

Unterlagen

Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften, wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.

Kosten

  • 30,00 Euro Änderung der Reihenfolge der Vornamen
  • 21,00 Euro für alle anderen personenstandsrechtlichen Namenserklärungen
  • 9,00 Euro für die Bescheinigung über die Namensänderung

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Liesel Houben:
Tel: 02456 499-114
E-Mail: liesel.houben@selfkant.de
Namensänderung (personenstandsrechtlich)

Neben der öffentlich-rechtlichen Namensänderung gibt es auch verschiedene Möglichkeiten der personenstandsrechtlichen Namensänderung.

Im Standesamt gibt es die Möglichkeit der personenstandsrechtlichen Namensänderung. In folgenden Fällen kommt eine personenstandsrechtliche Namensänderung in Betracht:

  • Änderung der Reihenfolge der Vornamen,
  • Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe,
  • Ablegung der Hinzufügung/Voranstellung zum Ehenamen während der Ehe,
  • Einbenennung (Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind ihren Ehenamen erteilen.),
  • Angleichung der Namensführung an das deutsche Recht (Eine Person, die ihre Namen nach ausländischem Recht erworben hat und die nun z.B. durch Einbürgerung dem deutschen Namensrecht unterliegt, kann ihre Namen durch Erklärung mit Wirkung für die Zukunft an das deutsche Namensrecht angleichen.).

Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften, wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.

  • 30,00 Euro Änderung der Reihenfolge der Vornamen
  • 21,00 Euro für alle anderen personenstandsrechtlichen Namenserklärungen
  • 9,00 Euro für die Bescheinigung über die Namensänderung
https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7391/show
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828

Frau

Liesel

Houben

3

02456 499-114
liesel.houben@selfkant.de