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 Leichenpass

Erlaubnis zur Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland

Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.

Rechtsgrundlagen

Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)

Unterlagen

  • Todesbescheinigung
  • Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
  • Amtsärztliches Zeugnis oder nach § 159 Abs. 2 StPO erteilte Genehmigung

Kosten

25,00 € Verwaltungsgebühr

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Houben:
Tel: 02456 499-114
E-Mail: liesel.houben@selfkant.de