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 Geburtsbeurkundungen

Beurkundung der Geburt von Kindern, die in der Gemeinde Selfkant geboren werden (unabhängig vom Wohnort der Eltern)

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche ab dem Tag der Geburt beim Standesamt anzuzeigen.

Unterlagen

Für die Beurkundung beim Standesamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • bei miteinander verheirateten Eltern ihr Stammbuch/Heiratsurkunde, bei Eheschließung nach dem 01.01.2009 zusätzlich Ihre Geburtsurkunden,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunden der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgerechtserklärungen,
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern im Original und
  • die Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes.

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.

Fristen

Die Geburt ist binnen einer Woche ab Tag der Geburt anzuzeigen.

Kosten

  • 10,- Euro für die erste Urkunde
  • 5,- Euro für jede weitere Urkunde
  • 3 gebührenfreie Urkunden für die Anträge auf Eltern- und Kindergeld sowie für die Krankenkasse.

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Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Liesel Houben:
Tel: 02456 499-114
E-Mail: liesel.houben@selfkant.de
Geburtsbeurkundungen

Beurkundung der Geburt von Kindern, die in der Gemeinde Selfkant geboren werden (unabhängig vom Wohnort der Eltern)

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche ab dem Tag der Geburt beim Standesamt anzuzeigen.

Für die Beurkundung beim Standesamt benötigen wir folgende Unterlagen:

  • bei miteinander verheirateten Eltern ihr Stammbuch/Heiratsurkunde, bei Eheschließung nach dem 01.01.2009 zusätzlich Ihre Geburtsurkunden,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunden der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgerechtserklärungen,
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern im Original und
  • die Geburtsbescheinigung der Hebamme/des Arztes.

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.

  • 10,- Euro für die erste Urkunde
  • 5,- Euro für jede weitere Urkunde
  • 3 gebührenfreie Urkunden für die Anträge auf Eltern- und Kindergeld sowie für die Krankenkasse.
https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7297/show
Fachbereich für Ordnung und Soziales
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828

Frau

Liesel

Houben

3

02456 499-114
liesel.houben@selfkant.de