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 Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gibt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Empfänger sogenannter Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner (Link) des Landes NRW ausrechnen lassen sowie optional auch beantragen.

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlangen kann ebenfalls beim zuständigen Sachbearbeiter des Sozialamts der Gemeindeverwaltung Selfkant gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG)

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Ordnung und Soziales
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Schlebusch-Basten:
Tel: 02456 499-139
E-Mail: rosi.schlebusch-basten@selfkant.de