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 Ehrung von Alters- und Ehejubiläen

Bürger und Bürgerinnen, die ein Alters- oder Ehejubiläum begehen, werden von der Gemeinde Selfkant mit einem schriftlichen Glückwunsch geehrt.

Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen werden alle Ehe- und Altersjubilare um schriftliche Zustimmung zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten gebeten. Hierzu erhalten die Jubilare ein Anschreiben mit einem Rückmeldebogen.

Die Glückwünsche zu den Ehejubiläen können jedoch nur ausgesprochen werden, wenn diese der Gemeinde Selfkant bekannt sind. Sofern die standesamtliche Trauung nicht im Bereich der Gemeinde Selfkant stattgefunden hat, ist die Gemeinde Selfkant darauf angewiesen, dass die Ehejubilare ihr Jubiläum unter Vorlage der Heiratsurkunde oder des Familienstammbuches bekannt geben.

Rechtsgrundlagen

Art. 6 DSGVO, §§ 34 und 50 Bundesmeldegesetz (BMG), § 4 Meldegesetz NRW, § 4 Meldedatenübermittlungsverordnung NRW sowie Runderlass des Ministerpräsidenten vom 30.11.1982 (I B2-170—1/70)

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die Jubilare mit Hauptwohnsitz im Selfkant gemeldet sind.

Fristen

Die Vorbereitungen der Ehrungen beginnen zwei Monate vor dem Jubiläumstag. Sollten in diesem Zeitrahmen die Jubilare kein Anschreiben erhalten hinsichtlich der Bekanntgabe und Weiterleitung ihrer Jubiläumsdaten, werden sie gebeten, sich rechtzeitig vor dem Jubiläumstag beim Hauptamt der Gemeinde Selfkant zu melden.

Zuständige Einrichtung

Fachbereich zentrale Dienste
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Ehrung von Alters- und Ehejubiläen

Bürger und Bürgerinnen, die ein Alters- oder Ehejubiläum begehen, werden von der Gemeinde Selfkant mit einem schriftlichen Glückwunsch geehrt.

Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen werden alle Ehe- und Altersjubilare um schriftliche Zustimmung zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten gebeten. Hierzu erhalten die Jubilare ein Anschreiben mit einem Rückmeldebogen.

Die Glückwünsche zu den Ehejubiläen können jedoch nur ausgesprochen werden, wenn diese der Gemeinde Selfkant bekannt sind. Sofern die standesamtliche Trauung nicht im Bereich der Gemeinde Selfkant stattgefunden hat, ist die Gemeinde Selfkant darauf angewiesen, dass die Ehejubilare ihr Jubiläum unter Vorlage der Heiratsurkunde oder des Familienstammbuches bekannt geben.

https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7242/show
Fachbereich zentrale Dienste
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828