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Abfallbehälter
Jedes Grundstück (mit Ausnahme zugelassener Entsorgungsgemeinschaften gemäß § 14 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant) erhält:
- Einen Abfallbehälter für Restmüll in den vom Abfallbesitzer frei wählbaren Gefäßgrößen 60 l, 80 l, 120 l oder 1.100 l.
- Auf Antrag einen Abfallbehälter für Bioabfälle in den vom Abfallbesitzer frei wählbaren Gefäßgrößen von 120 l oder 240 l
- Auf Antrag einen Abfallbehälter für Altpapier in den vom Abfallbesitzer frei wählbaren Gefäßgrößen 240 l oder 1.100 l.
Bei Anmeldungen/Abmeldungen/Änderungen der gelben Tonne (Wertstoff) setzen Sie sich bitte direkt mit Schönmackers unter der kostenlosen Hotline 0800-8884373 in Verbindung. Alle anderen Veränderungen können über den Online-Vordruck erledigt werden.
Bei Problemen wie beispielsweise nicht geleerten Tonnen, etc., können Sie gerne unseren Link zum Reklamationsformular nutzen. Hiermit können Sie Ihre Reklamationen direkt online bei der Firma Schönmackers angeben, sodass Ihnen schnellstmöglich geholfen wird.
Gebühren:
-
- Hausmüll und gleichartige Abfälle aus Gewerbebetrieben:
für ein 60 Liter Müllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung 126,00 €,
für ein 60 Liter Müllgefäß bei vierwöchentlicher Leerung 66,00 €,
für ein 80 Liter Müllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung 162,00 €,für ein 80 Liter Müllgefäß bei vierwöchentlicher Leerung 84,00 €,
für ein 120 Liter Müllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung 234,00 €,
für ein 120 Liter Müllgefäß bei vierwöchentlicher Leerung 120,00 €, -
für einen 1.100 Liter Müllcontainer bei zweiwöchentlicher Leerung 2.082,00 €
sowie für einen 1.100 Liter Müllcontainer beivierwöchentlicher Leerung 1.116,00 €.
- Für Bioabfälle wird als kostendeckende Gebühr erhoben
für ein 120 Liter Müllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung 72,00 €
sowie für ein 240 Liter Müllgefäß bei zweiwöchentlicher Leerung 114,00 €.
- Für die von der Gemeinde zugelassenen 70 Liter Abfallsäcke für Restmüll und gleichartige Abfälle aus Gewerbebetrieben wird als Gebühr erhoben:
je Stück 8,00 €
- Hausmüll und gleichartige Abfälle aus Gewerbebetrieben:
Rechtsgrundlagen
- Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant
- Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Selfkant
Voraussetzungen
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, ein Restmüllgefäß vorzuhalten.
Hinweise und Besonderheiten
Bei nicht geleerten Müllgefäßen wenden Sie sich bitte an die Sachberarbeiter, damit eine Nachleerung mit der beauftragten Entsorgungsfirma veranlasst werden kann.
Weitere Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Abfallkalender.
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich allg. Finanzwirtschaft
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de