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 Planungsrechtliche Auskunft

Für die Bebauung und/oder Nutzung eines Grundstücks benötigen Sie eine Genehmigung. Einschränkungen können sich unter anderem durch bestehende Gesetze des Planungsrechtes bzw. durch einen Bauleitplan ergeben. Die Gemeinde Selfkant hat im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne entwickelt, deren Aufgabe es ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und gibt Hinweise auf die langfristig geplanten Nutzungsziele während die Regelungsinhalte der Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) bindend sind. Vor einer Bebauung oder Um-/Nutzung eines Grundstücks ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich über das bestehende Planungsrecht informieren.

Die Auskunft kann formlos beantragt werden. In dem Antrag sollte, um Verwechslungen zu vermeiden, das Grundstück genau bezeichnet werden (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück).

Darüber hinaus können Sie sich auf den Seiten der Gemeindeplanung im Selfkant unter https://www.o-sp.de/selfkant/ selbst informieren.

 

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB)

Zuständige Einrichtung

Fachbereich für Bauen und Planen
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Planungsrechtliche Auskunft https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22330/show
Fachbereich für Bauen und Planen
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828