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Gewerbeabmeldung
Kurzbeschreibung
Eine Gewerbeabmeldung hat dann zu erfolgen, wenn das Gewerbe dauerhaft aufgegeben wird oder der Gewerbebetrieb an einen Ort außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Gemeinde Selfkant verlegt wird.
14 GewO
- Ausweisdokument
- Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, Ihr Ausweisdokument (eine Kopie ist ausreichend) und ihr eigenes Ausweisdokument mitbringen.
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufgabe der Tätigkeit abmelden.
Zur rechtzeitigen Erstattung der Gewerbemeldung sind Sie somit verpflichtet.
Die Gewerbeabmeldung ist folglich innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor oder nach Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit (i. d. R. ein Monat) vorzunehmen.
Sollte die Aufgabe des Gewerbes länger als einen Monat zurückliegen, wird ein Verwarnungsgeld erhoben bzw. ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Angaben müssen vollständig gemacht werden.
Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.
Die fristgerechte Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich für Ordnung und Soziales
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- Am Rathaus 13
- 52538 Selfkant-Tüddern
-
- Telefon:
02456 4990 - Fax:
02456 3828 - E-Mail:
info@selfkant.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02456 499-114
-
E-Mail: liesel.houben@selfkant.de