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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Beschreibung
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die
- die Regelaltersgrenze vollendet haben,
oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei dem zuständigen Sachbearbeiter/-in des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Selfkant. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
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Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich für Ordnung und Soziales
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- Am Rathaus 13
- 52538 Selfkant-Tüddern
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- Telefon:
02456 4990 - Fax:
02456 3828 - E-Mail:
info@selfkant.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02456 499-110
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Telefon: 02456 499-119
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