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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Beschreibung

Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

  • die Regelaltersgrenze vollendet haben,

oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlangen erfolgt bei dem zuständigen Sachbearbeiter/-in des Sozialamtes der Gemeindeverwaltung Selfkant. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen