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Eheschließung (Anmeldung)
Beschreibung
Wenn Sie heiraten möchten, muss vorher beim Standesamt die Ehe angemeldet werden. Zuständig für die Anmeldung der Ehe ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Heiraten können Sie vor jedem anderem Standesamt in Deutschland.
Sie können die Ehe beim Standesamt der Gemeinde Selfkant nur anmelden, wenn einer der Eheschließenden in der Gemeinde Selfkant wohnt. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin geschehen. Können nicht beide Eheschließenden zur Anmeldung erscheinen, wird eine Vollmacht benötigt.
Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Einzelfall ab. In folgenden Fällen sollten Sie sich vor der Anmeldung beim Standesamt erkundigen:
- einer der Eheschließenden war bereits einmal verheiratet,
- die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder,
- einer der Eheschließenden oder beide Eheschließenden besitzt/besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit,
- einer der Eheschließenden wurde nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren.
Ist es für beide Eheschließenden die erste Ehe, sind beide volljährig und Deutsche, dann reichen im Regelfall:
- erweiterte Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes (entfällt bei Wohnsitz im Selfkant),
- max. 6 Monate alter Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes) - entfällt bei Geburt im Selfkant,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Können nicht beide Eheschließenden zur Anmeldung erscheinen, wird eine Vollmacht benötigt
Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
Die Eheanmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung erfolgen.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich für Ordnung und Soziales
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- Am Rathaus 13
- 52538 Selfkant-Tüddern
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- Telefon:
02456 4990 - Fax:
02456 3828 - E-Mail:
info@selfkant.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02456 499-114
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E-Mail: liesel.houben@selfkant.de