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Baulastenverzeichnis
Verstößt ein geplantes Bauvorhaben gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Abstandsflächenverstoß), so kann dieser Rechtsverstoß unter Umständen mittels Baulastübernahme geheilt werden. In diesen Fällen übernimmt der Nachbar den fehlenden Grenzabstand, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung als Baulast unterzeichnet.
Um die Verpflichtung dauerhaft zu sichern ist es erforderlich diese Baulast in das sogenannte Baulastenverzeichnis der Gemeinde Selfkant einzutragen. Als Eigentümer/in können Sie für Ihr Grundstück abfragen, ob eine solche Baulast auf Ihrem Grundstück besteht.
Unterlagen
Eintragung von Baulasten:
- Formloser Antrag
- Je nach Art der Baulast ist die Vorlage eines Amtlichen Lageplanes, aufgestellt durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin mit Darstellung der einzutragenden Baulast erforderlich.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:
- Formloser Antrag
- Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur und Flurstück)
- Eigentümernachweis
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
Zuständige Einrichtung
Bauamt
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de
Eintragung von Baulasten:
- Formloser Antrag
- Je nach Art der Baulast ist die Vorlage eines Amtlichen Lageplanes, aufgestellt durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin mit Darstellung der einzutragenden Baulast erforderlich.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:
- Formloser Antrag
- Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur und Flurstück)
- Eigentümernachweis
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)