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 Baulastenverzeichnis

Verstößt ein geplantes Bauvorhaben gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Abstandsflächenverstoß), so kann dieser Rechtsverstoß unter Umständen mittels Baulastübernahme geheilt werden. In diesen Fällen übernimmt der Nachbar den fehlenden Grenzabstand, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung als Baulast unterzeichnet.

Um die Verpflichtung dauerhaft zu sichern ist es erforderlich diese Baulast in das sogenannte Baulastenverzeichnis der Gemeinde Selfkant einzutragen. Als Eigentümer/in können Sie für Ihr Grundstück abfragen, ob eine solche Baulast auf Ihrem Grundstück besteht.

 

Unterlagen

Eintragung von Baulasten:

  • Formloser Antrag
  • Je nach Art der Baulast ist die Vorlage eines Amtlichen Lageplanes, aufgestellt durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin mit Darstellung der einzutragenden Baulast erforderlich.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:

  • Formloser Antrag
  • Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur und Flurstück)
  • Eigentümernachweis
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

Zuständige Einrichtung

Bauamt
Gemeindeverwaltung Selfkant
Am Rathaus 13
52538 Selfkant-Tüddern
E-Mail: info@selfkant.de

Baulastenverzeichnis

Eintragung von Baulasten:

  • Formloser Antrag
  • Je nach Art der Baulast ist die Vorlage eines Amtlichen Lageplanes, aufgestellt durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin mit Darstellung der einzutragenden Baulast erforderlich.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis:

  • Formloser Antrag
  • Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur und Flurstück)
  • Eigentümernachweis
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
https://service.selfkant.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/22227/show
Bauamt
Am Rathaus 13 52538 Selfkant-Tüddern
Telefon 02456 4990
Fax 02456 3828